Seit langem tobt um das gute alte DDR-Ampelmännchen ein erbitterter Streit. Der Berliner Designer Markus Heckhausen auf der einen gegen den sächsischen Ingenieur Joachim Roßberg auf der anderen Seite. Während es für den juristisch unbeleckten Bürger ohnehin schleierhaft bleibt, wie man auf so ein Symbol Markenrecht anwenden kann (darf man sich so auch das Stopp-Schild oder die Einbahnstraße sichern?) kämpfen die beiden Zankhähne nun vor Gericht weiter — alle Vergleichsversuche sind gescheitert. Für die Kontrahenten geht es dabei um einen ganzen Batzen Geld, lässt sich mit dem Nostalgiesymbol doch gut Marketing betreiben. Tassen, Shirts und allerlei Plunder scheint wegzugehen wie geschnitten Brot. Dem Ampelmännchen ist es egal, es kann eh nur stehen oder gehen.
Published on January 26, 2006
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